Erstes Urteil im VW- Skandal: Autofahrer bekommt Geld zurück!
Von der österreichische Kanzlei Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH, als langjähriger Partner von AKZEPTA und auch Leitbetrieb der „Serviceinitiative Leitbetrieb Österreich“.
Laut Gericht hätte der Kläger den Pkw nicht gekauft, wenn er gewusst hätte, dass das Fahrzeug manipuliert war. Er darf sein Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis großteils wieder. „Diese Entscheidung öffnet die Türe für flächendeckende Geltendmachung der Irrtumsanfechtung, da wohl kein Autokäufer aus der Masse der angebotenen Modelle und Marken sich genau für ein Auto entschieden hätte, dem bei Kenntnis der Manipulation eine Typengenehmigung versagt worden wäre“, sagte der Anwalt des Klägers, Michael Poduschka, am Dienstag zur APA.
Das Landesgericht Linz ist bei der Irrtumsanfechtung der Argumentation des Klägers, wonach niemand ein manipuliertes Fahrzeug gekauft hätte, gefolgt.
Wie viel das Auto –
Der Händler habe den Käufer nicht über das Vorhandensein der Software aufgeklärt und dadurch „den Irrtum durch Unterlassen adäquat veranlasst“. Dass der Beklagte selbst nichts von der Software wusste, sei nicht entscheidend, zumal es auf ein Verschulden nicht ankomme.
Was das Geld betrifft, hat sich der Kläger nicht ganz durchgesetzt. Er hat Mitte 2014 31.750 Euro für seinen VW Touran bezahlt, bekam aber nur 23.000 Euro plus Zinsen, insgesamt sohin 25.000 Euro zugesprochen. Das Gericht hat nämlich ein sogenanntes Benutzungsentgelt abgezogen –
Volkswagen hat vergangenen Herbst zugegeben, weltweit bei mehr als elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software verwendet zu haben. Diese korrigierte die Abgaswerte auf dem Prüfstand nach unten. Im Straßenbetrieb sind die Emissionswerte etwa bei gesundheitsschädlichen Stickoxiden (NOx) deutlich höher. In Österreich sind rund 388.000 Fahrzeuge des VW-
Quelle: www.nachrichten.at >> Zur Originalansicht
Serviceprofil des Leitbetriebes
Wichtige Information für alle Geschädigten im VW-